Berufsbild Sanierungsberater – ein Muss für alle Berater mit dem Schwerpunkt Sanierungsberatung
Die Beantwortung der Frage, was unter einer außergerichtlichen Sanierungsberatung zu verstehen ist bzw. Auftraggeber und Unternehmensgläubiger zu erwarten haben, ist diffus und tendenziell von Erfahrungswerten geprägt. Die FG Sanierung hat sich zum Ziel gesetzt diese Lücke erstmalig mit der Definition eines Berufsbildes zu schließen.
Das vorliegende Berufsbild des Sanierungsberaters soll für potenzielle Auftraggeber einen Erwartungskatalog definieren, welche Tätigkeiten im Rahmen einer Sanierungsberatung zu erwarten sind.
1 Einleitung
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in nahezu allen Branchen unterliegen im schneller dem zeitlichen Verfall. Was gestern noch Erträge generierte, erweist sich schon morgen als Verlustbringer. In diesem Zeiten rücken rücken Auf- und Abschwünge immer näher zusammen.
Bereits ein schlechtes Geschäftsjahr lässt bei vielen KMU-Unternehmen das Eigenkapital dahinschmelzen. Reichen die Gewinnvorträge resp. Kapitalrücklagen als Verlustpuffer nicht aus, wird auch das Stammkapital angegriffen. Bereits mit dem Verbrauch von 1 Euro Stammkapital befindet sich das Unternehmen bereits in der Krise. Auf die Unternehmensorgane kommen erheblich weitere resp. neue Aufgaben zu, die in einem engen Zeitfenster zu bewältigen sind. Ist das Unternehmen fremdfinanziert, benötigen Fremdkapitalgeber belastbare Unterlagen (insbesondere ein Sanierungskonzept), um über die Weiterführung der ausgereichten Kreditmittel entscheiden zu können.
Zu diesem Zeitpunkt kommt relativ schnell die Frage auf, wer von einem guten Sanierungsberater weiß. Dabei bewerten die an dem Sanierungsprozess beteiligten Akteure das Wörtchen „gut“ aus ihrem eigenen Blickwinkel im Kontext Unternehmenserhalt – Unternehmensabwicklung/Insolvenz.
2 Sanierungsberater – ein offenes und spannendes Berufsbild
Außergerichtliche Sanierungsberatung gehört zu den schwierigsten, haftungsträchtigsten und spannendsten Tätigkeiten als Berater. Entgegen anderer wirtschaftlich beratenden Berufen wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt gibt es keine Einstiegsvoraussetzungen für die Berufsausübung als Sanierungsberater. Sanierungsberater ist kein gesetzlich normierter oder gesetzlich geschützter Beruf.
Die Fachgruppe Sanierung des „Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e. V.“ hat sich bereits im Jahre 2011 der Aufgabe verschrieben, einen Beitrag für die Generierung eines Berufsbilds Sanierungsberater im Kontext der Tätigkeit in KMU-Unternehmen zu leisten. Die Erfordernis dafür war zum einem die vielfältigen Aufgabenstellungen in der außergerichtlichen Sanierungsberatung und zum anderen die Berücksichtigung der Beratungsgrundsätze des Bundesverbands im Rahmen der Tätigkeit als Unternehmensberater.
Nach dem Verständnis der Fachgruppe Sanierung sollte das Berufsbild insbesondere auch Beratungsprozess und -methodik in der Sanierungsberatung umfassen. Sanierungsberatung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Qualitätsanforderungen sowohl durch den Berater selbst als auch durch den Beratungsprozess gesichert sind. Dieses Verständnis fand auch in der inhaltlichen Ausgestaltung eines Sanierungskonzepts für KMU-Unternehmen nach einem ebenso von der Fachgruppe Sanierung entwickelten KFS-Standard (Richtlinie zur Erstellung von Sanierungsgutachten für KMU der Fachgruppe Sanierung) seinen Ausfluss.
Gerade für Einsteiger in die Tätigkeit als Sanierungsberater sollte das Berufsbild ein Leitfaden sein, der sowohl die persönlichen Kriterien als auch die Gestaltung einer erfolgreichen Sanierungsberatung im Hinblick auf das alles entscheidende Ziel der Wiederherstellung einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des Krisenunternehmens definiert. Dabei sollten auch die Anforderungen, die aus der Sanierungsberatung von inhabergeführten KMU-Unternehmen resultieren, Eingang in das Berufsbild finden. KMU-Unternehmenskrisen sind tendenziell auch Familienkrisen.
3 Berufsbild Sanierungsberater
Das Berufsbild –nach dem Verständnis der FG Sanierung – umfasst in seiner Hauptgliederung die Bereiche
- 1.Allgemeine Grundsätze der Arbeitsweise für Berater
- 2.Sanierungsberatung – als Spezialgebiet der Unternehmensberatung
- 3.Sanierungsablauf – Beratungsprozess und -methodik
3.1 Allgemeine Grundsätze der Arbeitsweise für Berater
Beratung im Sinne des Berufsbildes führt nur der Berater aus, der dafür qualifiziert ist. Außergerichtliche Sanierung steht im Spannungsfeld zur den in der InsO vorgesehenen gerichtlichen Verfahren. Die zivil- als auch strafrechtliche Haftung des Beraters sowie die aus einem verspäteten Insolvenzantrag resultierende Schädigung von Neu- und Altgläubigern bedarf eines hohen fachlichen Anspruchs an den Berater selbst.
3.2 Sanierungsberatung – als Spezialgebiet der Unternehmensberatung
Jede erfolgreiche Sanierung steht unter dem Postulat einer Wiederherstellung einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit. Nur diese Wettbewerbsfähigkeit sichert die Existenz des Unternehmers, seines Unternehmens und seiner beteiligten Familienmitglieder.
Sanierungsberatung im materiellen Sinne des Berufsbilds umfasst neben den erforderlichen wirtschaftlich notwendig zu lösenden Aufgaben gerade auch die rechtlichen Aufgaben im i. S. d. § 5 RDG. Dieser erforderlichen Fachkompetenz muss sich der Sanierungsberater im außergerichtlichen Umfeld stellen.
Sanierungsberatung im formalen Sinne des Berufsbilds stellt hohe Anforderungen an die Person des Sanierungsberaters, seiner Methodenkompetenz und strikten Einhaltung des qualitativen Sanierungsprozessmodells. Gerade auch die ethischen Anforderungen aus einer etwaigen Interessenkollision sowie einer möglichen eigenen Vorteilnahme runden diese formalen Anforderungen ab.
3.3 Sanierungsablauf – Beratungsprozess und-methodik
Der Sanierungsablauf beginnt mit einer schriftlichen Fixierung des Beratungsauftrags im Hinblick auf die Parameter (Zeit-Vergütung-Aufgabenverteilung) und mündet in der bereits benannten (operativen) Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit. Dem Sanierungskonzept kommt im Rahmen der Unternehmenssanierung eine Schlüsselfunktion für alle an dem Sanierungsprozess Beteiligten zu. Auch hier empfiehlt die FG Sanierung dieses nach den KFS-Standards zu erstellen. Dieser Standard orientiert sich an der BGH-Rechtsprechung.
Alle Sanierungsschritte bedürfen aus Nachvollziehbarkeitsgründen sowohl der vorliegenden Krisenursachen als auch der darauf aufbauenden notwendigen Maßnahmen einer schriftlichen Dokumentation. Es gilt, qualitativ hochwertige Dienstleistung im Rahmen der Sanierungsberatung für alle Beteiligten zu leisten.
4 Ausblick
Jedes Berufsbild unterliegt dem zeitlichen Wandel. Das aktuell definierte Berufsbild ist kein statisches Berufsbild, sondern unterliegt der dynamischen Entwicklung u. a. der Rechtsprechung für außergerichtliche Sanierungsprozesse, den Begrifflichkeiten und insbesondere den Sanierungsinhalten, die aus der außergerichtlichen Sanierung resultieren.
Das Berufsbild steht als Download www.kmu-berater-sanierung.de zur Verfügung.