Existenzgründung und Businessplan
Gerade zu Jahresbeginn, wenn die guten Vorsätze für die nächsten zwölf Monate noch frisch sind, spielen viele mit dem Gedanken an die Selbständigkeit. Die Möglichkeit eigene Ideen umsetzen zu können, Selbstbestimmung und Flexibilität sind vor allem für junge Menschen oftmals der ausschlaggebende Grund für eine Unternehmensgründung. Doch dies ist nicht immer einfach. Viele Gründer haben keinen betriebswirtschaftlichen Hintergrund und unterschätzen die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen, die mit der Existenzgründung einhergehen. Daher ist eine sorgfältige Planung des Gründungsvorhabens wichtig. Hierbei hilft oft der Businessplan, der das Gründungsvorhaben fokussiert zusammenfasst. Gerade bei der Erstellung des Businessplans entscheiden sich immer mehr Gründer, auf die Expertise von Unternehmensberatern zurückzugreifen, denn die Erfolgschancen des Gründungsprojekts steigen in einem immer komplexer werdenden regulatorischen Umfeld mit dem Einbezug professioneller Berater oft beträchtlich.
1 „Challenging and Inspiration“ – Der Businessplan auf dem Prüfstand
Der Businessplan ermöglicht es dem Unternehmensgründer, einen Überblick über alle wesentlichen Bereiche seines Gründungsvorhabens zu erlangen und darauf aufbauend die wirtschaftliche Realisierbarkeit seiner Idee zu überprüfen. Gerade in diesem Zusammenhang kann der Unternehmensberater eine wertvolle Hilfestellung leisten. Aufgrund seiner Erfahrungen in verschiedenen Branchen und Unternehmensformen kann er den Geschäftsplan nicht nur auf Plausibilität und etwaige Schwachstellen prüfen, sondern aufgrund seiner Expertise im Umgang mit den Adressaten des Plans auch auf die Themen hinweisen und bei deren Gestaltung mitwirken, die für Ansprechpartner in Banken, sonstige Kapitalgeber oder Behörden regelmäßig wichtig sind. In den meisten Fällen sind gerade für Kapitalgeber die finanzwirtschaftlichen Planungsrechnungen wichtiger als technische Detailinformationen. Zwar ist es natürlich eine Grundvoraussetzung für einen aussagekräftigen Businessplan, dass dieser den Nutzen der vom Gründer angebotenen Produkte oder Dienstleistungen anschaulich und allgemein verständlich herausarbeitet. Diese Informationen bilden – in Verbindung mit der ausführlichen Auseinandersetzung mit Kunden und Wettbewerbern – die Grundlage für die Planung des Kapitalbedarfs, die betriebliche Erfolgsplanung sowie die Planung der Liquidität. Bei der Erstellung der Planungsrechnungen kann der Berater durch seine Prozesskenntnis und sein Verständnis der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge zu einer strukturierten, stimmigen und qualitativ hochwertigen Darstellung der Finanzdaten beitragen. Oftmals werden umfangreiche Recherche- und Formulierungsarbeiten, z. B. zu Markt, Kunden oder Wettbewerbern, ganz auf den Berater übertragen – schließlich besitzt dieser im Gros der Fälle sowohl den Zugang zu den benötigten Informationen als auch das nötige Gespür für präzise und sachgerechte Ausformulierungen. Durch das systematische Zusammenwirken von Gründer und Berater können zudem Schwächen des Konzepts aufgedeckt und überdacht werden. Der Berater dient somit als Sparringspartner des Gründers und inspiriert diesen im Idealfall bei der Detailausgestaltung seines Vorhabens. Studien zeigen, dass dieses planvolle Erarbeiten eines Gesamtkonzepts die Erfolgsaussichten eines Gründungsprojekts im vielen Fällen wesentlich erhöht.1
2 Planung ist das halbe Leben – Kapitalbedarf, Erfolg und Liquidität
2.1 Kapitalbedarfsplanung
Viele Gründungsvorhaben, v. a. im produzierenden Gewerbe, sind äußerst kapitalintensiv. Um eine solide Finanzierung des Projekts sowohl in der Gründungs- als auch der Anlaufphase des Unternehmens gewährleisten zu können, haben Gründer und Berater gemeinsam einen realistischen Finanz- und Finanzierungsplan zu erstellen. Dieser bildet regelmäßig das Kernstück in der Kommunikation mit Kapitalgebern und Geschäftspartnern. Ausgangspunkt hierfür ist der Kapitalbedarfsplan. Hierbei sind geplante Investitionen zu beziffern (Gründungskosten, Maschinen/Werkzeuge, Material etc.), der laufende Betrieb für die ersten 6–12 Monate ist abzuschätzen (Mieten, Personalkosten, Energiekosten etc.) und es muss auch der private Unterhalt des Gründers berücksichtigt werden (eigenes Gehalt, private Vorsorge etc.). Gerade in der Außenkommunikation, aber auch aus interner Planungs- und Kontrollperspektive ist ein möglichst vollständiges Bild des Kapitalbedarfs unerlässlich. Hier kann der Berater den Gründer mit standardisierten Checklisten, EDV-basierten Berechnungsschemata und betriebswirtschaftlichen Strukturvorschlägen unterstützen. In der Beratungspraxis hat sich als Richtwert für die erstmalige Ermittlung des zusammengefassten Kapitalbedarfs folgende Berechnungssystematik herausgebildet:
originärer Investitionsbedarf |
+ Bedarf aus laufendem Betrieb der ersten 6 Monate |
+ Bedarf aus Privatunterhalt der ersten 6 Monate |
+ 10–20 % Risikozuschlag (je nach Branche) |
= Startkapital |
Mit dem Risikozuschlag sollen Risiken und Unsicherheiten v. a. in hochdynamischen oder forschungsintensiven Branchen Berücksichtigung finden, so dass der Gründer in einem gewissen Umfang flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse oder Entwicklungen reagieren kann, ohne gleich seine Zahlungsfähigkeit zu gefährden.2 Der Kapitalbedarfsplan stellt eine erste Entscheidungs- und Kommunikationsgrundlage dar, macht aber noch keine Aussage dazu, ob das Unternehmen künftig rentabel arbeiten wird. Hierzu dient die betriebliche Erfolgsplanung.
2.2 Betriebliche Erfolgsplanung
Die betriebliche Erfolgsplanung, d. h. die Planung des Betriebsergebnisses, baut auf der Planung der (Umsatz-)Erlöse und der Kosten des Unternehmens auf. Im Gegensatz zum Kapitalbedarfsplan, der grundsätzlich den Finanzmittelbedarf zu Beginn der Geschäftstätigkeit aufzeigt, stellen Kosten- und Erlösplanung auf den betrieblichen Wertverzehr/Wertzuwachs ab. Im Mittelpunkt der Erfolgsplanung stehen zum einen die Anzahl herzustellender Produkte (Kostenseite), zum anderen der voraussichtliche Absatz sowie die Preisgestaltung (Erlösseite). Erste Aufgabe des Beraters ist in diesem Zusammenhang meist, dem Gründer den Unterschied zwischen Kosten/Erlösen und tatsächlichen Zahlungsflüssen und deren Bedeutung nahezubringen. Hat der Gründer kein Verständnis für diese Unterschiede, kann es zu unvorteilhaften Fehlkalkulationen – z. B. bei der Preisfindung – kommen. Werden beispielsweise Abschreibungen auf eine Maschine, die nicht zu Zahlungsmittelabflüssen führen, nicht eingepreist, wird auch die Reinvestition der Maschine nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht über den Absatzpreis mitfinanziert. Eine weitere Aufgabe des Beraters besteht darin, die den Planungsrechnungen zugrunde liegenden Annahmen (Mengenschätzungen, Marktprognosen etc.) zu plausibilisieren. Die Plausibilität der Planungsrechnungen kann in der Dokumentation z. B. durch den Einbezug von absatzfördernden Maßnahmen oder Marktforschungsergebnissen untermauert werden. In der Tendenz neigen Gründer oftmals dazu, vergleichsweise optimistisch zu planen. Hier hat der Berater regelmäßig zur Vorsicht zu raten, da zu optimistische Absatzerwartungen Entscheidungen verfälschen und eine ineffiziente Kapitalverwendung fördern können.3
3 Wenn´s um Geld geht – Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
3.1 Finanzierungs-/Förderungsberatung
Im Zusammenhang mit Finanzierungsthemen gewinnen Beraterleistungen immer mehr an Bedeutung. Stetig steigende Anforderungen der Kapitalgeber an Businesspläne, umfangreiche Vorgaben aus der Bankenregulierung sowie komplexe Antragstellungsverfahren für Fördermaßnahmen machen es fast unmöglich, ohne professionelle Unterstützung das Spektrum möglicher Finanzierungsmaßnahmen zu überblicken. In vielen Fällen unterstützt der Berater auch bei Gesprächen mit Banken oder sonstigen Kapitalgebern sowie mit Formulierungshilfen für die oftmals sehr umfangreichen Anträge.
Oft kann es auch sinnvoll sein, öffentliche Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Bund, Länder, Kommunen sowie sonstige Organisationen bieten verschiedene Möglichkeiten, Gründungsvorhaben sowohl vor als auch nach der tatsächlichen Gründung zu unterstützen. Für das Gros der Gründer ist es schwierig, sich ein umfassendes Bild über alle angebotenen Förderprogramme zu machen. Diese sind teilweise auf bestimmte Regionen begrenzt, teilweise stehen sie nur bestimmten Branchen zur Verfügung oder sind an spezifische Vorgaben bzgl. Unternehmensgröße etc. geknüpft. Für den Berater ist es daher gerade bei der Finanzierungsberatung wichtig, dem Gründer passende Förderprogramme und v. a. die Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme strukturiert vorzustellen und zielorientierte Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Um die Erfolgsaussichten für die Bewilligung eines Förderungsantrags zu erhöhen, ist es wichtig, die notwendigen Unterlagen umfassend und exakt vorzubereiten. Der Berater sollte hier darauf achten, dass neben den administrativen/formalen Anforderungen auch die programmspezifischen Vorgaben zur Förderfähigkeit in besonderer Weise hervorgehoben werden.4
3.2 Beratungsförderung
Sowohl vor als auch nach der Gründung sind viele Gründer auf Beratungsleistungen – v. a. zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen – angewiesen. Jedoch fehlen ihnen oft die finanziellen Mittel, um umfangreiche Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen kann eine Beratungsförderung sinnvoll sein. Beratungsleistungen vor der Gründung behandeln i. d. R. Fragen zum Businessplan, zu Formalien sowie zum Gründungsprojekt insgesamt. Um dem Gründer die Zusammenarbeit mit einem Berater zu erleichtern, bieten die meisten Bundesländer länderspezifische Förderprogramme an, die die Beratungskosten bezuschussen oder gar kostenfreie Beratungsleistungen anbieten.
Aber auch nach erfolgter Gründung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, sich Beratungsleistungen fördern zu lassen. Ein prominentes Beispiel für Beratungsförderung stellt das Gründercoaching Deutschland dar. Hierbei fördert die KfW-Gruppe Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Themen. Allerdings läuft die aktuelle Förderperiode des Gründercoachings nur noch bis zum 30. 04. 2015.5 Daneben bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Fördermöglichkeiten für konzeptionelle Beratungsleistungen an. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen und bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten.6 Wichtig ist, dass die Beratungsleistung in einem schriftlichen, individuellen Beratungsbericht dokumentiert und dem Unternehmer zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Förderung werden die vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten mit bis zu 50 Prozent (alte Bundesländer und Berlin) bzw. 75 Prozent (neue Bundesländer), insgesamt jedoch maximal 1.500 Euro bezuschusst. Erstattungsfähig sind das vereinbarte Beraterhonorar, die Auslagen des Beraters und dessen Reisekosten (jeweils ohne USt.). Im Rahmen einer Kontingentierungsregelung können auch mehrere Beratungsprojekte bei einem Unternehmen gefördert werden, sofern diese jeweils in sich abgeschlossen sind und einen Gesamtbetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Die aktuell gültigen Beratungsrichtlinien laufen bis zum 31. 12. 2015.
4 Fazit
Betriebswirtschaftliches Know-how sowie eine strukturelle Darstellung wirtschaftlicher Zusammenhänge im Businessplan spielen heutzutage eine zentrale Rolle bei der Existenzgründung. Dies gilt in besonderem Maße, wenn der Gründer – wie zumeist in technologieorientierten und kapitalintensiven Branchen – auf Banken oder sonstige Kapitalgeber angewiesen ist. Hier bietet der Berater aufgrund seiner Erfahrung oft wertvolle Unterstützung, v. a. in Bezug auf die Erfüllung administrativer/formaler Vorgaben, die Erstellung des Businessplans (inkl. aussagekräftiger Finanzplanung) sowie die Auswahl potenzieller Förderprogramme und deren Beantragung. Festzuhalten bleibt, dass trotz oft knapper Mittel in der Gründungs- oder Anlaufphase eines Unternehmens die Nachfrage nach Beratungsleistungen – nicht zuletzt aufgrund steigender Regulierungstendenzen – auf absehbare Zeit gesichert sein sollte.